1. Lieferfristen
Die Lieferfristen sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich und
schriftlich ein fester Termin vereinbart wurde.
2. Zahlungskonditionen
Die Preise im Shop verstehen sich exkl. 8% MwSt. Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Tage netto ab Erhalt der
Rechnung. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Nach
Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Käufer ohne weiteres in
Verzug. Im Verzugsfall behält sich die Gnädinger & Davoli AG vor,
die anfallenden Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen.
3. Rücktritt
Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Käufers, die nach
Vertragsabschluss bekannt wird, oder falls Zahlungsbedingungen nicht
eingehalten werden, ist die Gnädinger & Davoli AG auch bei
Vereinbarung besonderer Zahlungsziele nach ihrem Ermessen
berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlung
abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Ware
unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen. Sämtliche
mit dem Vorgehen der Gnädinger & Davoli AG anfallenden Kosten trägt
der Käufer. Im Falle des Vertragsrücktrittes behält sich die
Gnädinger & Davoli AG vor, die gelieferten Geräte unverzüglich
zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR).
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur gänzlichen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum
der Gnädinger & Davoli AG. Sie ist jederzeit berechtigt, den
Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und
bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte
Ware unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR). Der Käufer
gibt der Gnädinger & Davoli AG hiermit das ausdrückliche
Einverständnis, diese Eintragung zu verlangen.
5. Gewährleistung
Anstelle einer Gewährleistung nach Art. 197 ff. OR wird die Ware mit
Fabrikgarantie geliefert. Die Gnädinger & Davoli AG gewährt dem
Käufer die gleiche Garantie, wie sie ihr gegenüber dem Hersteller
zusteht. Während der Garantiezeit auftretende Mängel, welche nicht
vom Käufer zu vertreten sind, werden von der Gnädinger & Davoli AG
nach eigener Wahl gratis repariert oder ersetzt unter der
Voraussetzung, dass der Käufer diese zu seinen Lasten zum
Firmendomizil der Gnädinger & Davoli AG spediert. Wird ein
Bestandteil eines Gerätes ersetzt, bleibt die Garantie der Ware
davon unberührt, insbesondere wird diese nicht unterbrochen, beginnt
nicht neu zu laufen und wird nicht verlängert. Jede weitere Haftung
der Gnädinger & Davoli AG und ihrer Hilfspersonen, insbesondere für
mittelbaren und unmittelbaren Schaden, sowie Wandlung und Minderung
sind ausgeschlossen. Zudem lehnt dieGnädinger & Davoli AG jegliche
Haftung für Datenzerstörung und -verlust bei der Behebung von
Mängeln ab. Garantiezusicherungen von Herstellern (der Ware
beiliegende Garantiekarten, etc.) begründen keinen Anspruch des
Käufers gegen die Gnädinger & Davoli AG.
6. Rückbehalt des Kaufpreises und Verrechnung
Die Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt den Käufer
nicht, den Kaufpreis zurückzubehalten. Die Verrechnung durch den
Käufer ist ausgeschlossen.
7. Ausschluss
Anderslautende allgemeine und/oder vertragliche Bedingungen gelten
nur, wenn sie von der Gnädinger & Davoli AG schriftlich anerkannt
sind. Werden anderslautende Bedingungen in der Bestellung genannt,
so verpflichten sie die Gnädinger & Davoli AG nicht ohne deren
ausdrückliche schriftliche Anerkennung.
8. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Es kommt schweizerisches
Recht zur Anwendung. |